Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Software

der Virtual Data Platform GmbH, Anzengruberstraße 19, D – 82194 Gröbenzell
(Gültig ab 1. Juli 2023)

1 Geltung der AGB, Verbindlichkeit von Angeboten

1.1 Die Virtual Data Platform GmbH („VDP“) räumt gewerblichen Unternehmen, Personengesellschaften oder juristischen Personen („Kunden“) Rechte zur Nutzung der Computersoftware „VDP – Virtual Data Platform“ gemäß elektronischer Beschreibung unter docs.virtualdataplatform.com („Software- und Leistungsbeschreibung“), nachfolgend kurz als „Software“ bezeichnet, zur Nutzung über das Internet als Software as a Service („SaaS“ oder „SaaS-Dienste“) ein. Die Nutzung der Software durch den Kunden erfolgt entweder als SaaS-Dienste über von VDP bereitgestellte Internetseiten und umfasst Hard- und Softwarekomponenten oder auf kundeneigener oder vom Kunden gemieteter Hardware.

1.2 Lieferungen und Leistungen der VDP erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde in seinem Standard-Bestellformular oder sonst im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist; auch dann nicht, wenn VDP diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.3 Schriftliche Angebote von VDP sind – sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart – bis zum Ende des jeweiligen Monats, mindestens jedoch dreißig (30) Tage ab Angebotsdatum, verbindlich.

1.4 Alle schriftlichen Angebote gelten erst nach Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Auf diese Form kann nur auf Grund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.

1.5 VDP kann dem Kunden einen kostenlosen Test der Software anbieten („Free-Trial“). Solche kostenlosen Angebote sind zeitlich befristet und enden automatisch mit Ablauf des vereinbarten Test-Zeitraums. Ein kostenloses Angebot wandelt sich in keinem Fall automatisch in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis. Kostenpflichtige Services müssen vom Kunden stets ausdrücklich bestellt werden. Bestellt der Kunde während des Test-Zeitraums ein kostenpflichtiges Angebot, so endet der Testzeitraum des kostenlosen Angebots vorzeitig mit der Bereitstellung des kostenpflichtigen Angebots.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Inhalt und Umfang der von VDP geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus dem betreffenden Vertrag mit VDP.

3 Urheber- und Nutzungsrechte

3.1 Soweit Dritt-Software (inklusive Open Source Software) und/oder Daten Dritter in die Software integriert sind, gelten für deren Überlassung und Nutzung vorrangig die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Dritt-Anbieters bzw. die jeweils anwendbaren Open Source Lizenzbedingungen. Die Lizenz- und Nutzungsbedingungen sind entweder in der Dritt-Software enthalten oder können in der elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumentation eingesehen werden. Hilfsweise und ergänzend gelten die im Vertrag beschriebenen Nutzungsrechte (Lizenz) entsprechend.

4 Laufzeit, Kündigung

4.1 Die Laufzeit der Nutzungsrechte (Lizenz) ergibt sich aus dem Vertrag und beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der Software durch VDP oder mit dem im Vertrag angegebenen Datum. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verlängern sich die Nutzungsrechte um die anfänglich vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern sie nicht innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Sofern die anfängliche Vertragslaufzeit länger als ein Jahr beträgt, beträgt die Verlängerung der Vertragslaufzeit ebenfalls jeweils ein Jahr.

4.2 Im Übrigen können der Kunde und VDP einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der jeweils andere seine wesentlichen Vertragspflichten (z.B. Zahlung der Lizenzvergütung) auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist nicht erfüllt. Bei unwesentlichen Pflichtverletzungen ist eine Kündigung jedoch ausgeschlossen.

4.3 Eine Kündigung bedarf der Textform.

4.4 Mit Wirksamwerden der Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Software zu unterlassen. Für den Fall, dass der Kunde die Software auf kundeneigener oder vom Kunden gemieteter Hardware betreibt, ist diese unverzüglich nebst aller Kopien zu deinstallieren und dauerhaft zu löschen sowie die Löschung VDP in Textform zu bestätigen. Die Beendigung des Vertrages entbindet keine der Parteien von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

5 Vergütung, Zahlungsbedingungen

5.1 Die für die jeweilige Vertragslaufzeit vereinbarte Vergütung wird von VDP oder einem von VDP beauftragten Dritten soweit nicht anders vereinbart zu Beginn der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt. Alle Rechnungsbeträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und sind vom Kunden soweit nicht anders vereinbart binnen dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

5.2 VDP ist berechtigt, die Vergütung jeweils zum Beginn der nächst folgenden Laufzeit angemessen anzupassen, sofern VDP die Anpassung der Vergütung und die Gründe für die Vergütungsanpassung zuvor unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen zu Beginn der nächst folgenden Laufzeit in Textform gegenüber dem Kunden angekündigt hat.

5.3 VDP ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelung (§ 288 BGB) zu verlangen. VDP ist darüber hinaus berechtigt, das erteilte Nutzungsrecht aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, falls sich der Kunde trotz schriftlicher Zahlungserinnerung weiter in Zahlungsverzug befindet.

5.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann darüber hinaus nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

6 Rechte bei Mängeln

6.1 VDP gewährleistet, dass die gelieferte Software die Funktions- und Leistungsmerkmale erfüllt, die in der bei Vertragsschluss gültigen Software- und Leistungsbeschreibung enthalten sind oder individuell schriftlich vereinbart wurden. Die von VDP herausgegebene Dokumentation, technische Daten oder Qualitätsbeschrei¬bungen stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von VDP bestätigt worden.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik Mängel in Software nicht völlig ausgeschlossen werden können. Eine Instandsetzung der Software erfolgt in der Regel durch Updates, mit denen durch den Kunden wie auch durch VDP erkannte Mängel behoben werden können. Für die Erarbeitung der Updates hat der Kunde dem Mangel angemessene Realisierungszeiten zu akzeptieren.

6.2 Keine Gewährleistung übernimmt VDP dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht und dass die zur Verfügung gestellte Dokumentation die Software in allen Teilen detailliert beschreiben, sowie für fehlerhafte Schnittstellen oder Fehler in Vorsystemen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Software nicht transaktionssicher oder fehlertolerant ist. Die Software wurde nicht für den Einsatz in Bereichen zur automatisierten Verarbeitung von schreibenden Transaktionen bzw. Buchungen in Systemen („hohe Transaktionssicherheit“) oder den Einsatz in Bereichen mit hohem Risiko („hohes Risiko“) entwickelt, hergestellt oder getestet.
Zum Bereich mit hoher Transaktionssicherheit zählen etwa das Schreiben von Buchungssätzen in Systemen im Bereich der Rechnungslegung oder der Steuern, das Auslösen von Zahlungen über elektronische Zahlungsverkehrssysteme, bei denen mit Sicherheit gewährleistet sein muss, dass jede Transaktion sicher und auch sicher jeweils nur einmalig ausgeführt wird, da eine Fehl- oder Mehrfachfunktion unmittelbar erhebliche finanzielle Schäden zur Folge hat.
Zum Bereich mit hohem Risiko zählen etwa die Nutzung als Kontrollausrüstung in gefährlichen Umgebungen (wie z.B. in nuklearen Anlagen, in der Luftverkehrskontrolle, der Flugsicherung, der Flugnavigation, der Flugzeugkommunikationssysteme, in unmittelbar lebenserhaltenden Maschinen oder in Waffensystemen), in denen eine Fehlfunktion unmittelbar zum Tod, der Verletzung von Körper und Gesundheit oder einem erheblichen Sach- oder Umweltschaden führt.
VDP übernimmt keine Haftung für Schäden oder Ansprüche, die aus einem Einsatz der Software in den vorstehenden Bereichen entstehen. Der Kunde erkennt dies ausdrücklich an und wird die Software in den vorstehenden Bereichen nicht oder ggf. auf eigene Gefahr einsetzen.

6.3 Für den Fall, dass Leistungen von VDP von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

6.4 VDP ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zu SaaS-Diensten berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vom Kunden gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte VDP davon in Kenntnis setzen. VDP hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

6.5 Im Falle von Mängeln gemäß Ziffer 6.1 erfolgt nach Wahl von VDP Nachbesserung, ggf. in Form der Lieferung eines Updates, oder Lieferung einer mangelfreien Software. Schlägt die Mängelbeseitigung auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist endgültig fehl, ist der Kunde berechtigt, entweder den Vertrag zu kündigen (Ziffer 4.2) oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Weitergehende Rechte bei Mängeln sind ausgeschlossen.

6.6 Der Kunde hat, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich anzuzeigen und VDP bei der Mängelbeseitigung angemessen zu unterstützen. Bevor der Kunde Rechte bei Mängeln geltend machen kann, muss er eine exakte Mängelbeschreibung mit ihm zur Verfügung stehenden Diagnosehilfsmitteln erstellen und das Ergebnis seiner Prüfung VDP in reproduzierbarer Form mitgeteilt haben. Mängelmeldungen sind zu protokollieren und die Systemzustände sind zu beschreiben.

6.7 Die Rechte bei Mängeln verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Ablieferung. Diese Frist ist bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht anzuwenden.
Die Rechte bei Mängeln entfallen, wenn die Software durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt werden, die nicht den in der Dokumentation beschriebenen Installations- und Nutzungsvoraussetzungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

6.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur nach Aufwand berechnet.

7 Schutzrechte Dritter

7.1 VDP wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer angeblichen, von VDP zu vertretenden Verletzung von Schutzrechten (Patente, Urheberrechte, Marken, etc.) durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte Software gegen den Kunden hergeleitet werden, und dem Kunden alle dadurch direkt verursachten, rechtskräftig festgestellten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, sofern der Kunde VDP unverzüglich von solchen Ansprüchen schriftlich benachrichtigt, VDP alle notwendigen Informationen erteilt und sonstige angemessene Unterstützung gewährt und VDP die alleinige Entscheidung darüber vorbehalten bleibt, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird.

7.2 Im Falle der von VDP zu vertretenden Verletzung eines Schutzrechtes wird VDP unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten die Software derart abändern oder austauschen, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die Beschreibungen in der Dokumentation weiterhin eingehalten werden, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Schutzrechtsinhaber das weitere Nutzungsrecht verschaffen, oder die Software unter Rückerstattung der bezahlten Vergütung abzüglich einer angemessenen Benutzungsgebühr für die Zeit, in der der Kunde die Software nutzte, zurücknehmen.

7.3 VDP haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten, wenn die Verletzung nicht von ihr zu vertreten ist, z.B. wenn die Verletzung auf der Verwendung der Software in Verbindung mit nicht von VDP gelieferten Produkten und Services oder auf einer Änderung der Software beruht, die nicht von VDP autorisiert war. VDP haftet ferner nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für die betreffende Software nicht vorgesehenen Verwendung resultieren.

7.4 Über die in Ziffern 7.1–7.3 genannten Ansprüche hinaus, stehen dem Kunden im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter – vorbehaltlich etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 8 – keine weiteren Ansprüche zu.

8 Haftung

8.1 VDP haftet unbegrenzt für Schäden, die VDP vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für die das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht oder in den Fällen, in denen VDP eine Garantie für die Beschaffenheit der Software übernommen hat.

8.2 VDP haftet nicht für einfach oder leicht fahrlässig verursachte Schäden. VDP haftet jedoch bei einfach oder leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zu der Summe, die der Kunde für die Lieferungen und Leistungen von VDP unter dem betreffenden Vertrag in den zwölf (12) Monaten vor dem Eintritt des ersten Schadensfalls gezahlt hat.

8.3 Für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet VDP nur in einem der in Ziffer 8.1 genannten Fälle.

8.4 Für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gilt eine Verjährungsfrist von einem (1) Jahr. Diese beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Schaden erlangt.

8.5 Der Kunde übernimmt es als wesentliche Vertragspflicht, Daten (inkl. erstellte Arbeitsergebnisse und Konfigurationen) in anwendungsadäquaten Intervallen regelmäßig, mindestens einmal täglich, zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Falle eines von VDP zu vertretenden Datenverlustes haftet VDP für die Wiederherstellung nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde obige Datensicherungen durchgeführt hat.

9 Vertraulichkeit, Datenschutz

9.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die die Parteien im Rahmen der Durchführung des Vertrages voneinander erhalten; insbesondere
a) alle betriebswirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen, technischen, personenbezogenen und sonstigen Informationen und Geschäftsgeheimnisse, auch wenn diese sich auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG der mitteilenden Partei beziehen, und
b) jegliche Unterlagen und Informationen der mitteilenden Partei, die Gegenstand technischer und/oder organisatorischer Geheimnisschutzmaßnahmen sind und als vertraulich bezeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind (z.B. Inhalt von Angeboten und/oder Verträgen der VDP, Informationen über die Software).
Eine Partei, die vertrauliche Informationen empfängt („empfangende Partei“), ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln; sie hat dabei das gleiche Maß an Sorgfalt anzuwenden, das sie bei eigenen Informationen vergleichbarer Bedeutung anzuwenden pflegt, mindestens jedoch das verkehrsübliche Maß an Sorgfalt. Sie darf die vertraulichen Informationen nur für die in dem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwenden. Vertrauliche Informationen dürfen nur an Mitarbeiter, Auftragnehmer und Dritte weitergegeben werden, die zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages Dienstleistungen erbringen bzw. innerbetriebliche Tätigkeiten für die Parteien ausüben. Sie müssen durch die empfangende Partei zu einer ähnlichen Geheimhaltung verpflichtet werden und die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich zur Verwendung für die im jeweiligen Vertrag vorgesehenen Zwecke weitergegeben werden. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die
a) der empfangenden Partei rechtmäßig ohne Verletzung ihrer Geheimhaltungspflicht bekannt werden,
b) der Öffentlichkeit nicht durch ein Verschulden der empfangenden Partei zugänglich werden,
c) von der empfangenden Partei selbständig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt werden oder
d) der Öffentlichkeit aufgrund eines von einem Gericht oder einer staatlichen Behörde erlassenen rechtskräftigen Beschlusses zugänglich werden, sofern die empfangende Partei die andere Partei im Voraus schriftlich darüber informiert und angemessene Unterstützung gewährt, um der anderen Partei die Möglichkeit des Einspruchs zu geben. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertrags fort.

9.2 Der Kunde wird bei der Nutzung der Software die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. VDP ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

9.3 Die Parteien werden personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und dabei die geltenden Datenschutzregeln (u.a. die Datenschutz-Grundverordnung, EU/2016/679) einhalten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Personenbezogene Daten vor Leistungserbringung durch VDP so zu sichern, dass ein unbeabsichtigter Zugriff hierauf nicht möglich ist.

9.4 Für die Nutzung der Software gilt die Datenschutzerklärung von VDP in der aktuell gültigen Fassung, einsehbar unter https://docs.virtualdataplatform.com/legal/privacyPolicy.html

9.5 VDP erstellt für die Lizenzierung, die bedarfsgerechte Gestaltung der Software, zur Aufdeckung von Fehlern pseudo-anonymisierte Nutzungsstatistiken. Die Nutzungsstatistiken enthalten keine personenbezogenen Daten des Nutzers.

9.6 Sofern VDP für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet oder bei der Nutzung der Services von VDP ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Nutzer nicht ausgeschlossen werden kann, schließt VDP mit dem Kunden eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung („ADV“) nach Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) an. Die ADV-Vereinbarung kann per E-Mail unter contact@virtualdataplatform.com angefordert werden. VDP ist verpflichtet, die vom Nutzer bereitgestellten personenbezogenen Daten spätestens dreißig (30) Tage nach Vertragsende datenschutzgerecht zu löschen, sofern nicht im Einzelfall längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

10 Verschiedenes

10.1 Die Abtretung von vertraglichen Rechten und Ansprüchen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen.

10.2 Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

10.3 Erweist sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.

10.4 Die Nichtausübung eines Rechts durch VDP gemäß diesen Bestimmungen bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.

10.5 Im Fall des Exports oder Re-Exports der Software verpflichtet sich die jeweils exportierende Partei, sämtliche Ausfuhrkontrollvorschriften einzuhalten und Genehmigungen einzuholen, soweit diese für den (Re-)Export erforderlich sind.

10.6 VDP darf den Umfang der Nutzung der von VDP zur Verfügung gestellten Software beim Kunden entweder selbst oder durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter prüfen („Audit“), vorausgesetzt, VDP kündigt die Prüfung dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich an. Der Kunde verpflichtet sich, bei dem Audit behilflich zu sein, VDP in angemessenem Rahmen zu unterstützen und VDP hinreichenden Zugang zu Informationen zu gewähren. Zudem verpflichtet sich der Kunde, gegebenenfalls zu wenig bezahlte Vergütung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass VDP nicht für Kosten einzustehen hat, die dem Kunden durch die Mithilfe bei einem Audit entstehen.

10.7 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980, UNCITRAL-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.

10.8 Erfüllungsort ist München. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird, vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes, für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand München (Stadt) vereinbart.